0 Inhalt
1 Begriffsbestimmungen
2 Anwendungsbereich, Vertragsschluss
3 Umfang der Leistung
4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5 Lieferung
6 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
7 Gewährleistung, Haftung
⇒ 8a Widerrufsbelehrung für Verbraucher ⇐
8b Widerrufs-/Rücktrittsrecht für gewerbliche Auftraggeber
8c Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
9 Verschwiegenheit, Geheimhaltung, Datenschutz
10 Rechtliches, Sonstiges
1 Begriffsbestimmungen
Auftraggeber ist die juristische oder natürliche Person, die Vertragspartner gemäß den nachfolgenden Bedingungen (siehe Punkt 2) wird.
Auftragnehmer ist der Betreiber und Inhaber des Lektorats Anti-Fehlerteufel, Jörg Querner [Güterstraße 8, 75177 Pforzheim; weitere Kontaktdaten siehe Impressum oder Kontakt].
Korrektur / Korrektorat ist die Beseitigung von Abweichungen von der aktuell gültigen oder zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten deutschen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung.
Lektorat / Lektorierung / ausführlicheres Lektorat ist die Beseitigung von Abweichungen von allgemein anerkannten stilistischen Standards der deutschen Sprache (auch Um- und Neuformulierung), inhaltlicher Stimmigkeit, logischer Stringenz, gestalterischer Gepflogenheiten sowie formaler Vorgaben in einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Umfang. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet ein Lektorat stets eine Korrektur.
Kleines Lektorat ist eine im Leistungsumfang eingeschränkte Lektorierung einschließlich einer Korrektur und stellt ein besonderes Angebot im Lektorat Anti-Fehlerteufel dar. Näheres hierzu – insbesondere zum Leistungsumfang – siehe Punkt 3 (Umfang der Leistung; → 3.3.3).
Plotberatung / Planungsberatung ist eine Beurteilung eines in Planung oder Entstehung befindlichen Manuskripts bzw. Textprojekts (üblicherweise Roman, Geschichte, Novelle, Erzählung etc., aber auch Sachbuch ist möglich) und Beratung zur Verbesserung dieses Textprojekts – besonders in inhaltlicher und struktureller Hinsicht. Näheres zum Leistungsumfang siehe Punkt 3 (Umfang der Leistung; → 3.3.4).
Ausgangsdokument ist die durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer per E-Mail oder Kontaktformular oder auf einem geeigneten Datenträger (CD-R/CD-RW, DVD, USB-Stick, Speicherkarte des Typs MMC, SD oder SDHC; jedoch nicht SDXC, mini-SD oder micro-SD) zur Verfügung gestellte Datei oder das an den Auftragnehmer übersandte Schriftstück, das den Gegenstand der Lektorierung und/oder Korrektur und/oder Plotberatung bildet.
Eine Seite / Normseite ist definiert mit 30 Zeilen à 60 Zeichen, insgesamt also 1800 Zeichen einschließlich Leer- und Satzzeichen sowie Fußnoten. Dies dient lediglich als Berechnungsgrundlage und muss nicht der tatsächlichen Seitenformatierung entsprechen.
2 Anwendungsbereich, Vertragsschluss
2.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftraggeber erkennt die AGB durch Auftragserteilung an.
2.2 Nebenabreden, Ergänzungen zu und Abweichungen von diesen AGB sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch zum Zwecke der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, mündlich vereinbarte Nebenabreden, Ergänzungen zu und Abweichungen von den AGB schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen, spätestens jedoch mit Beginn der Bearbeitung (Lektorierung, Korrektur) des Ausgangsdokuments. Zur Wahrung der Schriftform genügt die elektronische Form (E-Mail). Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht grundsätzlich, insbesondere nicht ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2.3 Der Dienstleistungsvertrag (Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB; im Gegensatz zum Werkvertrag) kommt zustande, wenn dem Auftragnehmer das Ausgangsdokument samt Nennung des gewünschten Leistungsumfangs zugegangen ist und der Auftragnehmer den Erhalt des Auftrags und dessen Annahme schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt hat. Ging dem Auftrag ein Angebot oder Kostenvoranschlag durch den Auftragnehmer voraus, gilt dieses als durch den Auftraggeber angenommen, auch wenn dessen Annahme nicht ausdrücklich bestätigt, aber auch nicht widersprochen wird. Wird zum Zwecke der Angebots- oder Kostenvoranschlag-Erstellung bereits das gesamte Ausgangsdokument durch den Auftraggeber zugesandt, ist eine schriftliche (auch per E-Mail) Annahme des Angebots bzw. Kostenvoranschlags notwendig. Ging dem Auftrag kein Angebot oder Kostenvoranschlag voraus, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragsannahme bzw. -bestätigung die voraussichtlichen Kosten und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin mit; diese Angaben sind als reine unverbindliche Information und nicht als Kostenvoranschlag zu verstehen; der Auftragnehmer wird auf diesen Umstand hinweisen.
3 Umfang der Leistung
3.1 Ziel des Korrektorats und Lektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangsdokument. Eine inhaltliche Überprüfung findet nur statt, wenn diese ausdrücklich beauftragt wird; sie bezieht sich außerdem ausschließlich auf die innere Logik des Textes, nicht auf fachliche oder sachliche oder juristische Richtigkeit.
3.2 Korrekturen und sonstige Überarbeitungen des Ausgangsdokuments werden in für den Auftraggeber nachvollziehbarer Form gekennzeichnet, soweit dies technisch aufgrund des Dateiformates möglich ist. Über die endgültige Ausführung der Korrektur bzw. Überarbeitung entscheidet grundsätzlich der Auftraggeber.
3.3 Je nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber unterscheidet sich die geschuldete Leistung wie folgt:
3.3.1 Ein Korrektorat umfasst die Prüfung des Ausgangsdokuments auf korrekte, aktuell gültige deutsche Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Wenn mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich anders vereinbart, orientiert sich der Auftragnehmer dabei an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen (die wiederum weitgehend den Empfehlungen der Rechtschreibredaktionen von Duden und Wahrig folgen, soweit diese übereinstimmen). Zusätzlich kann der Auftraggeber eine der sonst einer Lektorierung vorbehaltenen Teilleistungen wählen, die aufschlagfrei durchgeführt wird. Eine Liste der möglichen Leistungen ist unter http://www.anti-fehlerteufel.de/stiwo1.html (Leistung in Stichworten) zu finden.
3.3.2 Ein Lektorat (auch ›ausführlicheres Lektorat‹) umfasst – neben einem Korrektorat – maximal die Prüfung des Ausgangsdokuments auf Einhaltung allgemein anerkannter stilistischer Standards der deutschen Sprache (auch Um- und Neuformulierung), inhaltlicher Stimmigkeit, logischer Stringenz, gestalterischer Gepflogenheiten sowie formaler Vorgaben (z. B. Vorgaben eines Instituts bei wissenschaftlichen Texten, Normen bei Datums- und Maßangaben, Prüfung von Verzeichnissen). Der genaue gewünschte Leistungsumfang muss vom Auftraggeber benannt werden. Der Auftragnehmer bietet standardmäßig keine umfangreiche Überarbeitung hinsichtlich Spannungsbögen, Charakterentwicklung, Erzählperspektive usw. von belletristischen Texten an, wenn dies nicht ausdrücklich bis zur Auftragserteilung vereinbart wird.
3.3.3 Ein Kleines Lektorat umfasst – neben einem Korrektorat – die Prüfung auf Einhaltung bestimmter(!) stilistischer Standards der deutschen Sprache; namentlich werden korrigiert: auffällige Stilblüten (ungewollt komische Formulierungen), missverständliche Formulierungen, stilistisch holprige Ausdrücke, häufige Wortwiederholungen, leere Redundanzen (inhaltliche Wiederholungen innerhalb eines Begriffs oder weniger Worte). Zusätzlich kann der Auftraggeber eine weitere der sonst einer ausführlicheren Lektorierung vorbehaltenen Teilleistungen wählen, die aufschlagfrei durchgeführt wird. Eine Liste der möglichen Leistungen ist unter http://www.anti-fehlerteufel.de/stiwo1.html (Leistung in Stichworten) zu finden. Auf die übrigen unter 3.3.2 genannten Merkmale wird ausdrücklich nicht geprüft; insbesondere werden keine umfangreichen Um- und Neuformulierungen vorgenommen (dies kann auch nicht als aufschlagfreie Zusatzleistung gewählt werden), soweit sie nicht zur Korrektur der vorgenannten Fehler notwendig sind.
3.3.4 Eine Plotberatung (auch Planungsberatung) umfasst die Beurteilung eines in Entstehung oder in der Planungsphase befindlichen Textprojektes (üblicherweise Roman, Geschichte, Novelle, Erzählung etc., auch Sachbuch ist möglich) und Beratung zu diesem Textprojekt hinsichtlich Inhalt, Struktur, Spannung, Figuren-Entwicklung und -Darstellung, Erzählperspektive sowie Nachvollziehbarkeit (der zu erzählenden Ereignisse); Ziel der Plotberatung ist die Verbesserung der vorgenannten Aspekte bereits vor Fertigstellung des Textprojektes. Auch z. B. ein ›Problemkapitel‹, bei dem der Auftraggeber bisher keine Lösung zur optimalen Fortführung des Textes findet, kann Gegenstand einer Plotberatung sein. Der genaue Leistungsumfang ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzusprechen. Zur Beratungsdurchführung sind seitens des Auftraggebers Zusammenfassungen des Textprojektes und der wichtigsten Figuren sowie nach Absprache evtl. weiteres Material bereitzustellen. Nähere Erläuterungen sind auf der Seite http://www.anti-fehlerteufel.de/plotplan.html zu finden. Eine Plotberatung beinhaltet ausdrücklich kein Korrektorat oder Lektorat im Sinne der Punkte 3.3.1 bis 3.3.3.
3.4 Auftragnehmer und Auftraggeber sind sich darüber einig, dass die Leistungserbringung im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses geschuldet ist (siehe auch 2.3). Der Auftragnehmer ist berechtigt und behält sich vor, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
3.5 Eine besondere Leistungszeit oder -frist bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über die zukünftige Verwendung des korrigierten, lektorierten oder in sonstiger Weise überarbeiteten Ausgangsdokuments zu informieren.
4.2 Wünscht der Auftraggeber die Berücksichtigung einer bestimmten Terminologie, Sprachvariante oder von auftragsspezifischen Abkürzungen, ist dies dem Auftragnehmer – bei gleichzeitiger, für den Auftragnehmer kostenfreien Übermittlung und Überlassung der dafür erforderlichen Unterlagen – bekanntzugeben. Auf die Beibehaltung besonderer, von der jeweils gültigen deutschen Rechtschreibung oder Grammatik abweichender Schreibweisen ist der Auftragnehmer gesondert hinzuweisen.
4.3 Zur Durchführung einer Plotberatung ist dem Auftragnehmer eine – meist mehrere Seiten umfassende – Zusammenfassung des Textprojektes und der Figuren sowie nach Absprache evtl. weiteres Material zur Verfügung zu stellen, anhand dessen die Beratung durchgeführt werden kann. Der optimale Umfang dieser Zusammenfassungen ist vom konkreten Textprojekt und der gegebenenfalls damit verbundenen Probleme abhängig und bedarf daher der Absprache. Eine beispielhafte Auflistung kann der Seite http://www.anti-fehlerteufel.de/plotplan.html entnommen werden.
4.4 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig, nicht in ausreichendem Umfang oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Fehler, Verzögerungen, Kosten für den Mehraufwand) von ihm zu tragen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit eventuelle Mängel auf eine fehlende oder mangelnde Mitwirkung im Sinne von Satz 1 zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei dessen fehlender oder mangelnder Mitwirkung auf die vorgenannten möglichen Folgen vor Beginn der Bearbeitung des Ausgangsdokuments hinweisen, sofern das Fehlen oder der Mangel an ausreichender Mitwirkung zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbar ist. (Siehe auch 7.5 und 7.8, Haftung.)
5 Lieferung
5.1 Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, übermittelt der Auftragnehmer das korrigierte und/oder lektorierte Ausgangsdokument an den Auftraggeber auf dem gleichen Weg, auf dem ihm dieses zuvor zugegangen ist. Etwaige Kosten trägt der Auftraggeber.
5.2 Bei umfangreichen Aufträgen können Teillieferungen vereinbart werden.
5.3 Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten bzw. auftragsbezogenen Dokumente. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung – insbesondere bei elektronischer Übermittlung (E-Mail) – sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers beruhen. Bei Lieferung per Briefpost, Paketdienst oder Kurier schuldet der Auftragnehmer nur die Übergabe der Dokumente an die Transportperson bzw. das Transportunternehmen.
5.4 Der Auftraggeber ist sich bewusst und erkennt an, dass elektronisch übermittelte Daten und Dokumente keine völlige Sicherheit vor Einsichtnahme durch Dritte bieten.
5.5 Auf Wunsch sendet der Auftragnehmer etwaige vom Auftraggeber zur Auftragsausführung übergebene Unterlagen nach Ausführung des Auftrages an den Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zurück. Eine Aufbewahrungspflicht solcher Unterlagen besteht nach Beendigung des Auftrages für den Auftragnehmer nicht. (Siehe auch 7.5, Haftung.)
6 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
6.1a Seit 01.01.2015 wird in Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen gemäß §19 UStG. Alle in den Preislisten (siehe 6.1b) sowie in Beispielen, Angeboten und Kostenvoranschlägen genannten Preise sind Endpreise.
6.1b Preise, Vergütungen und Zuschläge richten sich nach den jeweils aktuellen Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers. Diese sind unter http://www.anti-fehlerteufel.de/preise.html abrufbar. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Für Leistungen oder Ausgangsdokument-Arten (z. B. Dateiformat), die in den Preislisten nicht aufgeführt sind, behält sich der Auftragnehmer individuell erstellte Preise vor, die sich an den Stundentarifen und dem zu erwartenden Aufwand orientieren. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.
6.2 Für Korrektur, Lektorat und sonstige Be- und Überarbeitung von Ausgangsdokumenten besteht pro Auftrag ein Mindestauftragswert in Höhe des in der Preisliste genannten Betrags in Euro (Stand Januar 2015: 17 Euro; für Studenten, Referendare usw. 14 Euro). Im Falle von mehreren kleineren oder regelmäßig wiederkehrenden kleineren Beauftragungen können monatliche Sammelrechnungen ausgestellt werden; der Mindestauftragswert fällt dann nur einmal pro Sammelrechnung an.
6.3 Wird nach Seitentarif abgerechnet, gelten angefangene Seiten branchenüblich als ganze Seiten. Beim Stundentarif wird in Fünftelstunden-Schritten (12 Minuten) gerechnet; angefangene Fünftelstunden gelten als ganze Fünftelstunden. Der Auftragnehmer behält sich vor, die letzte abrechenbare Seite oder Fünftelstunde des Auftragsdokuments nicht in Rechnung zu stellen, wenn diese nicht über einen Umfang von neun Zeilen bzw. drei Minuten hinausgeht.
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von zwölf Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Der genaue späteste Zahlungstermin wird in der Rechnung genannt.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt und behält sich vor, bei Auftragswerten von über 400,00 Euro sowie bei Erstauftraggebern eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes oder voraussichtlichen Auftragswertes zu verlangen. Bei Auftraggebern mit Sitz außerhalb Deutschlands und bei Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden, auch bei geringerem Auftragswert als 400,00 Euro. Der Auftragnehmer behält sich vor, umfangreiche Aufträge nach Arbeitsfortschritt in mehreren Etappen zu liefern und abzurechnen (Teilrechnungen; gegebenenfalls erfolgt auch jeweils die Teillieferung gegen Vorkasse).
6.6 Alle Leistungen und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, der gleichfalls dazu berechtigt ist und sich vorbehält, Teilleistungen oder weitere laufende Aufträge bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zurückzubehalten bzw. deren Durchführung auszusetzen.
6.7 Bei Zahlungsverzug werden vom ersten auf den Zahlungstermin folgenden Tag an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz pro Jahr in Rechnung gestellt (§ 288 BGB). Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher (keine Privatperson), können Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gefordert werden (§ 288 BGB Abs. 2). Darüber hinaus kann der Auftragnehmer Schadenersatz geltend machen, soweit ein Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer behält sich weitergehende rechtliche Schritte vor und weist darauf hin, dass dies zu weiteren Kosten für den in Zahlungsverzug geratenen Auftraggeber führen kann.
6.8 Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat der Auftragnehmer das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen.
7 Gewährleistung, Haftung
7.1 Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Erhalt des korrigierten Ausgangsdokuments durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer angezeigt werden. Die Mängel sind dabei eindeutig und nachvollziehbar schriftlich zu benennen; der bloße Hinweis, es seien noch Fehler enthalten, ist nicht ausreichend. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7.2 Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat dafür dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die auf eine mangelhafte Korrektur zurückzuführen sind, oder wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
7.3 Die Leistung des Auftragnehmers gilt als mangelfrei, sofern das korrigierte Ausgangsdokument durchschnittlich höchstens einen Fehler pro vier Seiten aufweist. Sollen vom Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangsdokuments schon bei durchschnittlich über zwölf Fehlern pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates bzw. Lektorates auch dann noch als mangelfrei, wenn durchschnittlich nicht mehr als zwei Fehler pro vier Seiten enthalten sind.
7.4 Stilistische Überarbeitungen und Lektorate hängen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors ab; daher verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen ist daher ausgeschlossen. Sinngemäß gilt dies auch für Plotberatungen.
7.5 Für vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten dem Auftragnehmer zugesandte und – dauerhaft oder für begrenzte Zeit – überlassene Dokumente, Originale, Dateien, Datenträger und sonstiges Material wird keine Haftung übernommen, es sei denn, Schäden oder Verluste entstehen durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers; soweit möglich und zumutbar hat der Auftraggeber ausschließlich Kopien zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien dieser ihm überlassenen Dokumente und Dateien anzulegen.
7.6 Bei Übermittlung von Dokumenten und sonstigen Dateien mittels Datentransfer (z. B. E-Mail, Kontaktformular) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel, Verluste oder Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers vorliegt. Beim Versand von Dateien per E-Mail oder jeder anderen Fernübertragung an den Auftraggeber ist dieser für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Dokumente zuständig. Die EDV (Computer, Netzwerke, Programme, Dateien usw.) des Aufragnehmers werden regelmäßig auf Schäden und Schadprogramme (Viren, Trojaner usw.) überprüft. Absolute Sicherheit kann dennoch nicht gewährleistet werden. (siehe auch 5.3, Lieferung / Übertragung)
7.7 Der Auftraggeber versichert, dass alle an den Auftragnehmer übermittelten Dokumente (insbesondere auch das Ausgangsdokument), Dateien und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind bzw. sowohl vom Auftraggeber als auch Auftragnehmer im Sinne des vereinbarten Auftrages genutzt bzw. bearbeitet werden dürfen. Etwaige Ansprüche Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverstöße in diesen Dokumenten, Dateien und Unterlagen sowie weitere daraus erwachsende Rechtsfolgen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers; der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
7.8 In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert des dem Auftragnehmer überlassenen Materials bzw. auf den Auftragswert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder eine mangelhafte Mitwirkung durch den Auftraggeber (siehe 4.1-4.3, Mitwirkungspflicht) entstehen.
8a Widerrufsbelehrung für Verbraucher
8a.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Jörg Querner – Lektorat Anti-Fehlerteufel
Güterstraße 8
75177 Pforzheim
E-Mail: jo.quer@anti-fehlerteufel.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
8a.2 Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Zustimmung, mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist zu beginnen. Erfolgt dennoch ein fristgerechter Widerruf, ist die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer erbrachte Leistung zu vergüten (siehe oben, Widerrufsfolgen). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des Auftrags bis zum Ende der Widerrufsfrist warten – wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des BGB ist (also Privatkunde, kein Gewerbetreibender).
8b Widerrufs-/ Rücktrittsrecht – nur für gewerbliche Auftraggeber
8b.1 Gewerblichen, öffentlich-rechtlichen und beruflich selbstständig tätigen Auftraggebern räumt der Auftragnehmer das sinngemäß gleiche Widerrufsrecht ein wie Verbrauchern (siehe oben, 8a.1) (zur Unterscheidung nachfolgend ›Rücktritt‹ bzw. ›Rücktrittsrecht‹ genannt), standardmäßig mit einer Rücktrittsfrist von ebenfalls zwei Wochen. Jedoch mit folgenden Abweichungen zu obigen Regelungen:
8b.1.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch ohne besondere Mitteilung an den Auftraggeber mit der Durchführung des Auftrags vor Ende der Rücktrittsfrist zu beginnen (und wird dies in der Regel auch tun).
8b.1.2 Erfolgt ein fristgerechter Rücktritt, ist die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Auftragnehmer erbrachte Leistung zu vergüten. Bei etwaiger dadurch zu viel geleisteter Vorauszahlung erstattet der Auftragnehmer den entsprechenden Anteil zurück oder schreibt auf Wunsch des Auftraggebers den überschüssigen Wert auf den nächsten Auftrag gut.
8b.1.3 Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Maßgabe, mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Rücktrittsfrist zu beginnen. In diesem Fall verkürzt sich die Rücktrittsfrist auf drei Werktage nach Vertragsschluss bzw. Mitteilung des Wunschtermins (dasjenige, das von beidem später erfolgt).
8b.1.4 Ein vom Auftragnehmer unverschuldeter Rücktritt des (gewerblichen!) Auftraggebers nach Ablauf der Rücktrittsfrist oder nach 8b.1.3 verkürzten Rücktrittsfrist und vor vollständiger Durchführung eines umfangreichen Auftrages (mehr als 100 Seiten Umfang) berechtigt den Auftragnehmer zusätzlich zu der unter 8b.1.2 genannten Teilforderung zur Erhebung einer Stornogebühr. Diese beträgt 10 Prozent des bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Anteils des Auftragswertes. Dem Auftraggeber steht es in solch einem Fall frei, nachzuweisen, dass ein geringerer Mehraufwand entstanden ist und keine bzw. geringere Beeinträchtigungen anderer Auftragsdurchführungen stattgefunden haben.
8b.1.5 Die Zahlungsfrist für eine anteilige Leistungsvergütung oder Rückerstattung beim Rücktritt gewerblicher oder öffentlich-rechtlicher Auftraggeber beträgt abweichend von der ›Widerrufsbelehrung für Verbraucher‹ (8a.1) zwölf Kalendertage.
8c Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
8c.1 Der Auftragnehmer ist nach Annahme eines Auftrages nur berechtigt, von diesem zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Grund ist oder die Gründe sind dem Auftraggeber in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.
8c.2 Wichtige Gründe im Sinne von 8c.1 sind insbesondere:
– Erkrankung oder Verunfallung des Auftragnehmers oder ein unvorhersehbarer erheblicher Schaden der EDV, infolge der bzw. dem eine Erfüllung des Vertrags innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren Frist unmöglich wird;
– Höhere Gewalt, infolge der eine grundsätzliche oder rechtzeitige Erfüllung des Vertrags unmöglich wird; höhere Gewalt liegt dann vor, wenn das behindernde Ereignis vom Auftragnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Terrorismus);
– Erhebliche Rechtsverstöße im Ausgangsdokument, die vom Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss erkannt werden; dazu zählen insbesondere Urheberrechtsverletzungen, links- und rechtsextremistische Inhalte, kinderpornographische Inhalte, Verunglimpfung von Religionen, Ethnien oder sozialen (Rand-)Gruppen, Aufrufe zur Gewalt oder extreme Darstellungen derselben.
8c.3 Im Falle eines Rücktritts sind dem Auftragnehmer dennoch bereits erforderliche Aufwendungen und erfolgte Leistungen zu erstatten; etwaige bereits geleistete Vorauszahlungen des Auftraggebers sind zurückzuerstatten, soweit sie bereits geleistete Aufwendungen und erfolgte Leistungen übersteigen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist auch eine Gutschrift auf einen anderen oder den nächsten Auftrag möglich. An Stelle einer Leistungserstattung nach Satz 1 kann der Auftraggeber auch eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen.
9 Verschwiegenheit, Geheimhaltung, Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der überlassenen Texte, Dateien und Unterlagen sowie im Rahmen von Aufträgen zur Kenntnis erlangte Betriebsgeheimnisse zu. Sofern sich der Auftragnehmer zur Erfüllung der Leistung Dritter bedient, so werden diese in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Eine absolute Vertraulichkeit kann bei der Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer in elektronischer Form (E-Mail) nicht garantiert werden; der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für unbefugte Eingriffe sowie Einblicke Dritter auf dem Kommunikationsweg (siehe auch 7.6, Haftung).
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften und soweit für die Bearbeitung und Buchung von Aufträgen notwendig personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben (soweit Gesetze nichts anderes vorschreiben, etwa bei Rechtsverfolgung durch staatliche Stellen), es sei denn, der Auftraggeber erlaubt oder wünscht dies ausdrücklich oder die Weitergabe der Daten an Dritte ist notwendig zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder Abrechnung. An dieser Stelle wird zusätzlich auf die ausführliche Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen; sie ist Bestandteil dieser AGB. Auftraggeber werden nur dann unter den Referenzen des Auftragnehmers aufgeführt, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt.
9.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Adress- und Kontaktdaten gewerblicher Auftraggeber zu – ausschließlich – eigenen, internen Werbezwecken zu verwenden; dem kann jederzeit widersprochen werden. Die entsprechenden Daten privater Auftraggeber (Verbraucher) werden grundsätzlich nicht für Werbezwecke genutzt, es sei denn auf deren ausdrücklichen Wunsch, der auch jederzeit widerrufen werden kann.
9.4 Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person oder Firma gespeicherten Daten verlangen; eine schriftliche Anfrage an Jörg Querner – Lektorat Anti-Fehlerteufel, Güterstraße 8, 75177 Pforzheim (oder per E-Mail: jo.quer@anti-fehlerteufel.de) genügt.
10 Rechtliches, Sonstiges
10.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von Privatpersonen die Zusendung einer Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Zur Gewährung bestimmter Konditionen ist der Auftragnehmer berechtigt, Kopien entsprechender Nachweise zu fordern (z. B. Studentenausweis). Als Kopie ist stets auch die digitale Form möglich (Bild-Datei im jpg-, png- oder gif-Format oder als pdf-Datei; jeweils in ausreichend lesbarer Größe und Auflösung). Für den Auftrag bzw. Nachweis nicht relevante persönliche Daten sind vom Auftraggeber auf der Kopie unkenntlich zu machen.
10.3 Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist für Vollkaufleute Pforzheim, für Privatkunden (Verbraucher im Sinne des BGB) das zuständige Gericht am Wohnort des Privatkunden.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 05.02.2021